Der Ausbau der AKN-Bahnlinie zur S 21 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen rückt endlich näher: Schleswig-Holstein hat für das lange verabredete Vorhaben den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss getroffen, nachdem dieser auf Hamburger Gebiet bereits Ende 2018 erlassen wurde. Neben der Baugenehmigung wurde auch die so genannte „sofortige Vollziehbarkeit“ angeordnet worden: Das heißt, dass noch in diesem Jahr mit den Arbeiten begonnen werden könnte, sofern dagegen keine Rechtsmittel eingelegt werden. Für die Menschen in Burgwedel, Eidelstedt, Ellerau, Schnelsen, Quickborn sowie Ulzburg bis Kaltenkirchen betroffenen BürgerInnen in Schnelsen und Schleswig-Holstein hätte die Verwirklichung den Vorteil, dass ein Umsteigen in Eidelstedt nicht mehr nötig wäre und mit einer Zweigleisgkeit sowohl eine deutlich höhere Betriebsstabilität als auch kürzere Fahrtzeiten erreicht würden. Die Planunterlagen werden vom 7.-20. April in Ämtern der betroffenen Landkreise in Schleswig-Holstein sowie Online ausgelegt.