Mit einem Glockenklingeln und den Worten „Meine Damen und Herren, damit eröffne ich die heutige Sitzung“ startet die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit die Bürgerschaftssitzung.
Die Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg und gleichzeitig die Kommunalvertretung, diese Kombination bezeichnet man als Stadtstaat.
Die Bürgerschaft tagt jeden zweiten Mittwoch ab 13:30 Uhr im Hamburger Rathaus, außer in den Hamburger Schulferien. Die Dauer der Sitzung variiert je nach Länge der Tagesordnung. Die Termine und Themen der jeweiligen Sitzungen werden vorab unter www.hamburgische-buergerschaft.de veröffentlicht. Die Bürgerschaftssitzungen sind grundsätzlich öffentlich und es ist möglich, sich vorab eine kostenlose Einlasskarte zu besorgen, um dieser beizuwohnen.
Genug vom Grundsätzlichen, jetzt tauchen Sie ein in den Ablauf einer Bürgerschaftssitzung:
Aktuelle Stunde:
Jede Sitzung beginnt mit der aktuellen Stunde, die höchstens 1,5 Stunden dauert. In diesem Abschnitt der Tagesordnung werden aktuelle Themen debattiert. Hierbei können die Fraktionen der Bürgerschaft das Thema für die aktuelle Stunde abwechselnd bestimmen. Nach der aktuellen Stunde wird die normale Tagesordnung fortgesetzt, unabhängig davon, ob alle Themen debattiert wurden oder nicht.
Zur Debatte angemeldete Punkte:
Diese Punkte sind größtenteils Anträge, aber es können auch andere Drucksachen, wie zum Beispiel große Anfragen oder Berichte von Ausschüssen debattiert werden. Angemeldet werden diese Debatten von den Fraktionen. Die Redezeit einer normalen Debatte beträgt für die einzelnen Abgeordneten 5 Minuten und bei den Kurzdebatten ist die Redezeit auf 2 Minuten begrenzt. Damit die Debatten den zeitlichen Rahmen nicht komplett sprengen, sind die Redezeiten auch insgesamt beschränkt.
Jede Fraktion, der Senat und die fraktionslosen haben jeweils eine bestimmte Redezeit, die sich nach der Menge der Abgeordneten richtet. Wie die Fraktionen diese einteilen, können sie selbst entscheiden. Die SPD hat als größte Fraktion mit 75 Minuten die höchste Redezeit. Zwischenfragen aus dem Plenum sind mit der Zustimmung des Redners zulässig. Besucherinnen und Besuchen dürfen keine Frage stellen.
Ein Beispiel für eine Debatte, welche von der SPD-Fraktion angemeldet wurde, ist folgende:
„Förderprogramm für kostenreduziertes Bauen bzw. den Gebäudetyp E.“ Diese basiert auf einem Antrag der SPD und Grünen Fraktion.
Abstimmungen:
Über den Bericht des Eingabenausschusses wird zuerst abgestimmt. Im Eingabenausschuss werden Eingaben von Bürgern behandelt. Auf der Internetseite des Eingabenausschusses erhalten Sie weitere Informationen zum Eingabenverfahren und den Kontaktmöglichkeiten.
Im Anschluss gibt es weitere Abstimmungen, die sich einteilen in Abstimmungen über Senatsanträge, Mitteilungen und Anträge.
Ab und zu werden Themen vertagt, weil es eventuell noch Beratungsbedarf oder andere Probleme gibt, sodass der Antrag erst in einer der nächsten Sitzung behandelt wird.
Mitteilungen:
Mitteilungen teilen sich in zwei Bereiche auf.
Zuerst werden in der vorherigen Sitzung eingereichte große Anfragen beantwortet. Danach werden nachrichtliche Dinge mitgeteilt, wie zum Beispiel welche großen Anfragen in der nächsten Sitzung beantwortet werden oder welche Senatsvorlagen an Ausschüsse überwiesen werden. Über den letzteren Punkt stimmen die Abgeordneten wieder ab.
„Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Sitzung angekommen…“, so werden die Bürgerschaftsabgeordneten durch die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit in den Feierabend geschickt.
Und haben sie Lust bekommen sich eine Bürgerschaftssitzung selbst anzusehen? Dann melden Sie sich gerne an. Sie haben die Möglichkeit selbst an einer Sitzung teilzunehmen oder sich die Sitzung über den Livestream von zu Hause aus anzuschauen. Es geht auch im Nachhinein über die Mediathek.
Ich freue mich sehr über Ihr Interesse an der politischen Arbeit der Hamburgischen Bürgerschaft!