Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Gescheitert sind damit die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich, die ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt sahen. Die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen, weil die Impfung vor allen Dingen dem Schutz alter, kranker und beeinträchtigter Menschen dient – und dies höherrangig bewertet wurde! Ich begrüße das sehr: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die gesellschaftliche Solidarität und das Gemeinwohl gegenüber den Rechten des Einzelnen. Das ist ein wichtiges Signal, denn nur mit Solidarität und Gemeinwohlorientierung können wir der Pandemie begegnen. Diese vulnerablen Gruppen müssen sich auf die Solidarität und den Schutz durch die Gemeinschaft verlassen können. Das Bundesverfassungsgericht sieht deshalb die Impfung zwar als Grundrechtseingriff an. Dieser ist aber gerechtfertigt, weil auf der anderen Seite durch die Impfung der Schutz der vulnerablen Gruppen erreicht wird.