Die Vorarbeiten für den Bau der neuen S-Bahnlinie 21 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen können in diesem Sommer beginnen: Zwar wurde gegen den Planfeststellungsbeschluss während der gesetzlichen Frist ´beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig Klage erhoben, jedoch wurde kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Sprich: Es wurde nicht beantragt, dass die (vorbereitenden) Arbeiten für die künftigen S21-Gleise untersagt werden. Da das Kieler Verkehrsministerium die sofortige Vollziehbarkeit des Beschlusses angeordnet hatte und die Planung für den Hamburger Abschnitt bereits seit Januar 2019 rechtskräftig ist, gibt es keine Hindernisse für den Baubeginn. Vorgesehen sind nun zunächst Kampfmittelsondierungen, Baufeldräumungen und vorab durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen. Der eigentliche Ausbau der AKN-Strecke A1 zur S-Bahnlinie soll im ersten Quartal nächsten Jahres beginnen.