Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Das Dokument war eine direkte Reaktion auf die Ereignisse des drei Jahre zuvor beendeten Zweiten Weltkriegs: Gemeinsam sollte sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichten, dass es nie wieder zu solch grauenvollen Verbrechen kommt, wie dies die Kinder vom Bullenhusener Damm erleiden mussten. In der Nacht vom 20. auf den 21. April 1945 ermordeten SS-Männer 20 jüdische Kinder und mindestens 28 Erwachsene im Keller des Gebäudes am Bullenhuser Damm 92-94. Vor ihrer Ermordung erlitten die Kinder aus Polen, der Slowakei, Italien, Frankreich und den Niederlanden als Neuengamme-Häftlinge die Qualen medizinischer Experimente. Die Angehörigen der Kinder erfuhren erst Jahrezehnte später oder nie von dem Schicksal der Kinder. Viele Angehörige aus aller Welt kommen jedes Jahr am 20. April zur Gedenkfeier in die Schule am Bullenhuser Damm nach Hamburg.