Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in ganz Hamburg künftig in allen Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten genehmigungspflichtig sein. Der Senat hat dazu am Dienstag eine entsprechende Verordnung auf Grundlage des in diesem Jahr geänderten Baulandmobilisierungsgesetzes eingeführt. Dies gilt zunächst bis zum 31.12.2025.Was heißt dies für die Praxis? Künftig wird eine Umwandlungsgenehmigung nur unter wenigen Bedingungen erteilt werden: Zum Beispiel, wenn die Umwandlung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, um etwa eine Erbengemeinschaft aufzulösen oder den Nachlass auf die Miterben zu verteilen. Oder wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer die Wohnungen zur eigenen Nutzung an Familienangehörige veräußern will oder mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die aktuellen Mieterinnen und Mieter verkauft werden. In anderen Fällen kann und wird die Umwandlung verhindert werden, so dass die Wohnungen dem Hamburger Markt weiter als Mietwohnungen zur Verfügung stehen.