Die in Hamburg noch bestehenden Baustufenpläne sollen in aktuelles Planrecht umgewandelt werden: Was auf den ersten Blick wie ein rein technischer Verwaltungsakt aussieht, hat politisch durchaus Brisanz – denn das Planrecht bestimmt u.a. ob, was, wo und wieviel auf bestimmten Flächen überhaupt gebaut werden darf. Da in vielen Quartieren Hamburgs noch Baustufenpläne aus den 50er Jahren gültig sind, gelten dort Vorstellungen zu Abstandsregeln, erlaubten Nutzungen, Häuserhöhen oder Umweltschutzbestimmungen aus dem letzten Jahrhundert. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte auf ihrer letzten diesjährigen Sitzung auf Antrag der Regierungsfraktionen einen solchen politischen Auftrag an die Verwaltung beschlossen. Durch die Modernisierung des Planrechts sollen keine (!) Grünzüge neu beplant werden, sondern bei vorhandenen (!) Wohnungsbauflächen geschaut werden, ob hier Änderungsbedarf besteht. Klar ist, dass bei diesem Prozess die Planungshoheit der Bezirke erhalten bleiben und die Öffentlichkeitsbeteiligungsrechte gelten, die schon heute bei Änderungen von Bebauungsplänen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir schaffen mit diesem Instrument uns Möglichkeiten des Wohnungsbaus in 10, 15 oder 20 Jahren.