SPD und Grüne setzen sich für eine Verbesserung des Beschwerdemanagements in Hamburger Krankenhäusern ein. In einem aktuellen Antrag, über den die Bürgerschaft am 18. August abstimmt, fordern die Regierungsfraktionen eine das Hamburgische Krankenhausgesetz ergänzende Verordnung zu erlassen. Mit dieser sollen Krankenhäuser unter anderem dazu verpflichtet werden, im Rahmen des Beschwerdemanagements Akteneinsicht unter Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen, die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Angebote zu sichern und diese mehrsprachig anzubieten. Außerdem soll das Beschwerdemanagement künftig auch für An- und Zugehörige geöffnet werden, um Patientinnen und Patienten, die sich nicht selbst beschweren können, eine Stimme zu geben.

Es ist wichtig, dass sich Patientinnen und Patienten auf ein gutes Beschwerdemanagement verlassen können und dieses bei Bedarf auch in Anspruch nehmen. Nur so lässt sich die Patientenorientierung im Krankenhaus langfristig verbessern und absichern. Daher wollen wir die Bestimmungen des Hamburgischen Krankenhausgesetzes nun erweitern und konkretisieren. Die Abgabe von Beschwerden muss ohne Hürden möglich sein – dies gilt insbesondere auch mit Blick auf kulturelle oder sprachliche Barrieren. Weitere Infos finden Interessierte unter SPD-Fraktion Hamburg: Presseerklärungen (spd-fraktion-hamburg.de)