9. März: Kabinett beschließt Abschaffung von §219 a
beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Für mich als selbstbestimmte Frau ist es klar: Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Selbstbestimmung über das eigene Leben ist die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Dazu gehört, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, passende medizinische Beratungsangebote in Anspruch nehmen können, um sich sachlich, transparent und frei von familiärem oder gesellschaftlichem Druck über einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Das Verbot für eine Arztpraxis oder andere ärztliche Einrichtung, sachlich über das eigene Leistungsspektrum auch in Bezug auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren, kollidiert mit dem Informationsanspruch der betroffenen Frau.