Am Samstag, den 30. April, entfallen die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel sowie die 2G-Plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen. Auch in den Schulen fällt die Maskenpflicht weg, die Zahl der verpflichtenden Corona-Tests wird von wöchentlich drei auf zwei reduziert. Die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen wird bis auf Weiteres aber aufrechterhalten.

Auch wenn die verpflichtenden Basisschutzmaßnahmen nun enden, ist die Pandemie noch nicht vorbei. Es gibt weiterhin zahlreiche sensible Bereiche, in denen es angebracht ist, Rücksicht zu nehmen und in bestimmten Situationen auch weiterhin freiwillig Maske zu tragen, besonders in engen Innenräumen. Daher ist es auch gut, dass die Maskenpflicht im HVV bestehen bleibt. Mit den bisherigen Maßnahmen konnte eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden und die Situation hat sich nun stabilisiert.