Es ist Fakt: Wir befinden uns mitten in der vierten Corona-Welle. Die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen) liegt im ganzen Land bei 336 (Stand 18.11.). In Hamburg liegt die Inzidenz bei 185,5 (Stand 17.11.): Sicherlich auch ein Ergebnis frühzeitiger Maßnahmen die hier getroffen wurden. Aber auch bei uns die Zahl Neu-Infektionen ständig weiter nach oben. Der Senat hat nun entschieden, die 2G-Regel nun auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten.

Zu den 2-G-Pflichtbereichen gehören nunmehr:

  • Körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen, hier gilt weiterhin 3-G),
  • Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten),
  • Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, Konzerte usw.,
  • Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios,
  • Freizeitchöre und -orchester.

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.