Mehr Wohnungsbau in Eimsbüttel durch neues Planrecht?

Historisch bedingt besteht in Hamburg unterschiedliches Planrecht.
Baustufenpläne wurden in Hamburg auf Grundlage von Bauregelungsverordnungen aus dem Jahr 1936 erlassen und sind seit 1960 im Bundesrecht verankert. Sie decken einen Großteil des Hamburger Stadtgebiets ab. Trotz der sukzessiven Überplanung durch neuere Bebauungspläne stellen die Stufenpläne auch heute noch oftmals die alleinige planungsrechtliche Grundlage in Hamburg dar. Eine Überarbeitung dieses Planrechts hatten SPD und GRÜNE in ihrem Koalitionsvertrag bereits politisch beschlossen und soll nun umgesetzt werden