Bundesverfassungsgericht unterstützt einrichtungsbezogene Impfpflicht!
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Gescheitert sind damit die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich, die ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt sahen. Die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen, weil die Impfung vor allen Dingen dem Schutz alter, kranker und beeinträchtigter Menschen dient – und dies höherrangig bewertet wurde