Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Unternehmen am 23. März

Zwischen der Elbphilarmonie und den Elbbrücken entsteht seit Jahren mit der HafenCity Hamburgs jüngster Stadtteil – und Europas größtes Städtebauprojekt ist noch lange nicht fertig: Dieses wird von der HafenCity GmbH entwickelt, die wir Morgen im Ausschuss für Öffentliche Unternehmen genauer betrachten.

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23. März – Gedenken an das Nein der SPD zum Ermächtigungsgesetz

„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“: Viele kennen diesen Satz: Er stammt vom seinerzeitigen SPD-Fraktionsvorsitzenden Otto Wels und waren am 23. März 1933 die letzten freien Worte im Reichstag. An diesem Tag stimmten die Abgeordneten mit 444 zu 94 Stimmen dem „Ermächtigungsgesetz“ zu – und damit auch der Aufhebung der Gewaltenteilung…

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Für Frieden in der Ukraine

13. März: Auf der Straße für den Frieden!

Frieden in der Ukraine! Dafür sind die Menschen in Hamburg am vergangenen Sonntag auf die Straße gegangen und wir werden es weiterhin tun, bis der Angriffskrieg der russischen Regierung beendet wird. Ein breites Bündnis hat zum Protest am Jungfernstieg aufgerufen. Zusammen mit weiteren Mitgliedern der SPD habe ich den Appel zum Frieden unterstützt, da ich die Gewalt in der Ukraine zutiefst verurteile.

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Kleinere Zulassungsbezirke für eine bessere Ärzteversorgung in Hamburgs Stadtteilen prüfen

Hamburg ist ein einziger Zulassungsbereich für Ärzte und gilt statistisch als „überversorgt“. Dies stimmt jedoch nicht mit der Lebensrealität von vor Ort: In Quartieren mit hohem Anteil von Geringverdienern oder Empfängern von Sozialleistungen gibt es gerechnet auf die Einwohnerzahl deutlich weniger Ärzte als in wohlhabenderen Teilen der Stadt.  Wir wollen es erleichtern, dass sich in…

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Abschaffung von Paragraph 219 a

9. März: Kabinett beschließt Abschaffung von §219 a

beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Für mich als selbstbestimmte Frau ist es klar: Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Selbstbestimmung über das eigene Leben ist die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Dazu gehört, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, passende medizinische Beratungsangebote in Anspruch nehmen können, um sich sachlich, transparent und frei von familiärem oder gesellschaftlichem Druck über einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Das Verbot für eine Arztpraxis oder andere ärztliche Einrichtung, sachlich über das eigene Leistungsspektrum auch in Bezug auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren, kollidiert mit dem Informationsanspruch der betroffenen Frau.

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